TICKET AUF DEM HANDY UND AKKU LEER: IN EINEM FALL DROHT STRAFE IN BUS UND BAHN

Ticket auf dem Handy und Akku leer: In einem Fall droht Strafe in Bus und Bahn

Bei einer Fahrgastkontrolle wird überprüft, ob Reisende ein Ticket vorzeigen können. Das kann problematisch werden, wenn der Handyakku leer ist.

Dortmund – Auf dem Weg zur Arbeit mit Bus oder Bahn nutzen viele Arbeitnehmer ihr Handy, um Musik zu hören oder mit ihren Freunden zu chatten. Diese Aktivitäten belasten den Akku des Smartphones erheblich. Entlädt sich dieser vollständig während einer Ticketkontrolle, geraten viele in Panik. Droht den Betroffenen eine Geldstrafe?

Ticket auf dem Handy und Akku leer: In einem Fall droht Strafe in Bus und Bahn

Was geschieht bei der Kontrolle, falls sich der Akku des Handys entladen hat? Für diese Frage hat die Deutsche Bahn (DB) eine konkrete Antwort: In diesem Fall fährt man als Fahrgast ohne ein gültiges Ticket. Reisende sind vor der Fahrt verpflichtet, „anderweitig eine gültige Fahrkarte zu erwerben“. Es spielt dabei keine Rolle, aus welchem Grund die Fahrkarte nicht vorgezeigt werden kann (mehr Service-Themen auf RUHR24).

Fährt man unfreiwillig ohne Ticket, wird das „volle erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro verlangt“, erklärt die Verbraucherzentrale. Erworbene Einzel- oder Mehrfahrtentickets für Bus und Bahn, die nicht vorgezeigt werden können, „können als unpersönliche Fahrtberechtigungen generell nicht später gezeigt werden“.

Ticket auf dem Handy und Akku leer: Personalisiertes Ticket unter Beachtung der Frist nachreichen

Bei einem personalisierten Ticket, wie zum Beispiel dem Deutschlandticket für Bus und Bahn, können Reisende hingegen ihr Ticket bei dem betroffenen Verkehrsunternehmen nachreichen. Das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 Euro entfällt ab diesem Zeitpunkt.

Viele Verkehrsunternehmen können jedoch eine Bearbeitungsgebühr für die nachträgliche Vorlage verlangen, erklärt die Schlichtungsstelle Nahverkehr. Allzu lange sollten sich Verbraucher damit nicht Zeit lassen. Auf der ausgestellten Fahrpreisnacherhebung ist eine Frist vermerkt, bis zu der die gültige Fahrkarte noch nachgereicht werden kann.

Ticket auf dem Handy und Akku leer: beim Verkehrsunternehmen Einspruch einlegen

Das erhöhte Beförderungsentgelt wird auch fällig, wenn das Ticket bei der Kontrolle nicht auf dem Handy eingelesen werden kann. Laut der Verbraucherzentrale droht Reisenden in diesem Fall die gleiche Geldstrafe. Bevor Verbraucher diese entrichten, sollten sie sich bei dem jeweiligen Verkehrsunternehmen die Gültigkeit ihres personalisierten Tickets bescheinigen lassen (mehr zu Auto und Verkehr auf RUHR24 lesen).

Zusätzlich dazu sind Verbraucher nicht verpflichtet, das erhöhte Beförderungsentgelt zu zahlen, wenn sie der Meinung sind, dass es zu Unrecht erhoben wurde. Sie haben die Möglichkeit, beim Verkehrsunternehmen Einspruch einzulegen. Alle relevanten Informationen dazu finden sie auf dem Zahlschein.

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